Die Hauptschule Kley ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) erlassen wurde.

Diese Erklärung gilt für die Internetseite der Hauptschule Kley.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.09.2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der Schule.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Internetseite aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, in einer anderen Form? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Hauptschule Kley
Kleybredde 44
44149 Dortmund
Telefon: 0231 – 50 129 40
E-Mail: kley-hauptschule@stadtdo.de

Ombudsstelle / Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie sich an uns gewandt haben und keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der bzw. dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Telefon: 0211 855 3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik